Sehr geehrte Frau Becker, lieber GEV-Vorstand, liebe Eltern,
entsprechend einer Information der Schulaufsicht, die die Schulen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf am Freitag, dem 11.02.2022, erreichte, sind wir aufgefordert, alle positiv getesteten Personen aus der Schulgemeinschaft zu melden, „nicht nur die in der Schule positiv getesteten SuS“ (Auszug aus der Mail an die Schulen des Bezirks; Eingang 11.02.22).
Diese Vorgabe, die zwischen dem hiesigen Gesundheitsamt und der Außenstelle der Senatsbildungsverwaltung verabredet wurde, ist neu und nicht ohne Weiteres umzusetzen.
Aufgrund fehlender konkreter Handlungsanweisungen, wie die Meldungen eines positiven Schnelltestergebnisses oder eines positiven PCR-Befundes zu erfolgen haben, möchte ich Ihnen auf diesem Weg mitteilen, wie wir an unserem Schulstandort mit dieser Anweisung umgehen…so lange, bis es Konkretes von der Bildungsverwaltung gibt oder das Verfahren erneut verändert wird.
Handlungsleitfaden
„Meldung eines positiven Testergebnisses bei der Schule meines Kindes“:
Beispiel 1:
Ihr Kind hat, z.B. am Wochenende, einen Schnelltest in einem Testzentrum durchführen lassen. Das Ergebnis ist positiv.
Sie melden der Klassenleitung/Co-Klassenleitung Ihres Kindes das positive Ergebnis mit der vom Testzentrum erstellten Befundmitteilung
Ihr Kind und ggf. seine Geschwister bleiben bis auf weiteres zu Hause.
Beispiel 2:
Ihr Kind hat zu Hause einen Selbsttest durchgeführt, der im Ergebnis positiv ist.
Sie melden der Klassenleitung/Co-Klassenleitung Ihres Kindes das positive Ergebnis mit der Ihnen übermittelten Befundmitteilung.
Ihr Kind und ggf. seine Geschwister bleiben bis auf weiteres zu Hause.
Beispiel 3:
Ihr Kind hat einen positiven PCR-Befund.
Sie melden der Klassenleitung/Co-Klassenleitung Ihres Kindes das positive Ergebnis mit der entsprechenden Befundmitteilung des Testzentrums/Arztes.
Ihr Kind und ggf. seine Geschwister bleiben bis auf weiteres zu Hause.
WICHTIG:
Das verpflichtende Selbsttesten in der Schule gilt nach wie vor!
In der kommenden Woche wird erneut täglich und ab 21. Februar 2022 dreimal wöchentlich getestet (Stand: 13.02.22). Ausnahmen (Befreiung von der Testpflicht in der Schule), die nicht in die bekannten Kategorien „Geimpft“/“Genesen“ einzuordnen sind, sind bei der Schulleitung – über die Klassenleitung – zu beantragen. Der Antrag ist ausführlich zu begründen, denn: „Lediglich Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung nicht getestet werden können, können im Einzelfall durch die Schulleitung davon befreit werden.“ (Quelle: Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/22 der Senatsbildungsverwaltung)
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Dieser Handlungsleitfaden stellt die Vorgehensweise im Regelfall dar und wird ab 14.02.2022 an unserer Schule umgesetzt. Notwendige Ergänzungen bzw. andere/neue Vorgaben, die uns im Nachgang durch die Senatsbildungsverwaltung bzw. Schulaufsicht erreichen, werden ohne Zeitverzug kommuniziert und umgesetzt.
Stand: 13.02.22
Weitere wichtige Informationen:
Leider ist das Sekretariat auch in der nächsten Woche noch nicht wieder besetzt. Wir geben auch hier unser Bestes und versuchen, alle Büroangelegenheiten zügig zu bearbeiten. Bitte nutzen Sie im Bedarfsfall unsere Mail-Adresse, um auf Ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Telefonisch erreichen Sie uns zur Zeit nicht.
Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Mattheus bereits ab kommender Woche weitere Unterstützung erhalten werden. Herr Mattheus, der sich im Masterstudium Sonderpädagogik befindet, wird als PKB-Kraft bis zum Ende des Schuljahres an uns gebunden.
Das Ende der Digital-Baumaßnahme verzögert sich um mindestens eine weitere Woche.
Kommenden Dienstag werden zwei weitere Smartboards geliefert und montiert. Die Klassen 2b und 3d freuen sich mit ihren Klassenlehrerinnen sehr auf die damit verbundenen neuen Möglichkeiten. Ausschließlich ein Klassenraum ist damit noch ohne Smartboard… nicht mehr lange! 😊
Zu guter Letzt ein sehr unerfreuliches Thema:
Das nicht zu akzeptierende Benehmen einiger weniger Schüler:innen auf unseren Schultoiletten ist Anlass, um in den nächsten Tagen in den Klassen altersadäquat Gespräche über das angemessene Verhalten in diesen Räumlichkeiten zu führen.
Es ist beschämend, wie die erst kürzlich vollständig sanierten und umgebauten Räumlichkeiten fast täglich hinterlassen werden (zertretene Klodeckel, absichtlich herbeigeführte Verstopfungen, Abreißen und Entwenden von Teilen der Türschließer, Werfen von nassen Papierkugeln, etc.).
Absolut inakzeptabel ist es auch, wenn einige Schüler:innen ihren sogenannten Toilettengang nutzen, um andere bei diesem zu stören.
Aus diesem Grund werden die Kolleg:innen in den nächsten Tagen Gespräche führen, an das Regelwerk zur Nutzung der Toiletten erinnern und – wie bisher auch – ggf. nachweisbares Fehlverhalten der Schulleitung melden. Seien Sie gewiss, wir gehen jedem Verstoß gegen unsere Schul- und Hausregeln nach und informieren die Eltern der betreffenden Schüler:innen. Notwendig werdende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden konsequent angewendet.
Bitte sprechen auch Sie mit Ihrem Kind!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Meyer