Sehr geehrte Frau Becker, lieber GEV-Vorstand, liebe Eltern,
der Eltern-Info
-Mail vom 13. Februar 2022 entnahmen Sie möglicherweise meine Vorahnung, dass sich in Kürze wieder an eben kommunizierten Sachverhalten etwas ändern könnte. Ich sollte recht behalten.

Trotz einer aus unserer Sicht eindeutigen Formulierung, die uns und Ihnen erst vor gut einer Woche durch die Senatsbildungsverwaltung zuging (siehe Eltern-Info v. 04.02.2022) und in der es u.a. heißt „In der Beratung der Berliner Amtsärztinnen und Amtsärzte wurde dieses Vorgehen berlinweit abgestimmt.“, teile ich Ihnen eine wichtige Änderung mit.
Seit dem 11.02.22, also exakt eine Woche nach Veröffentlichung des o.g. Schreibens der Senatsbildungsverwaltung, gilt:
Seit dem 11.02.22, also exakt eine Woche nach Veröffentlichung des o.g. Schreibens der Senatsbildungsverwaltung, gilt:
Möglich ist das Freitesten aus der Isolierung
frühestens am 7. Tag
mittels negativen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test,
wenn zuvor eine 48stündige Symptomfreiheit bestand.
Diese Änderungs-Mitteilung erfolgte intern, ein erläuterndes Schreiben der SenBJF werden Sie im Internet vermutlich vergeblich suchen.
Das Kollegium ist informiert.
Viele Grüße
Matthias Meyer
Matthias Meyer