

Grundschule am Stadtpark SteglitzKarl-Stieler-Straße 10-11, 12167 Berlin Steglitz-Zehlendorf – Tel.: 9395-1947, Fax: 9395-1946 |
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Wird Ihr Kind bis zum 30.09.2021 sechs Jahre alt,
beginnt am 1. August 2021 seine Schulzeit.
Anmeldezeitraum:
28. September bis 9. Oktober 2020
(auch Hortanmeldung)
DIE ANMELDUNG ERFOLGT IN DIESEM JAHR
AUSSCHLIEßLICH
NACH VORHERIGER VEREINBARUNG
Ab sofort können Sie dafür einen Termin mit Frau Köhler vereinbaren:
Tel.: 9395-1947
Mail: Sekretariat@06G32.schule.berlin.de
(Stand: 01.09.2020)
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender
Unterlagen möglich:
…Ihre eigenen Personalpapiere
…Geburtsurkunde des Kindes
…sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Schulbeginn 2021: Allgemeine Informationen
DOWNLOADS
Um die Anmeldung Ihres Kindes zügig vornehmen zu können und Ihnen damit unnötige Wartezeit zu ersparen, bringen Sie bitte folgende Formulare bereits so weit wie möglich ausgefüllt mit.
Vielen Dank!
ANMELDEBOGEN
DER GRUNDSCHULE AM STADTPARK STEGLITZ
(Stand: 31.08.2020)
Anschreiben des Schulamtes (September 2020)
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung
Hinweise – Anmeldung in andere Schule
Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht (Kita)
Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung
Erklärung der Erziehungsberechtigten zur schulärztlichen Untersuchung
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
Link zur beschreibbaren Version → https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
WEITERE AKTUALISIERUNGEN FOLGEN IN KÜRZE
18.07.2020
Elternfragebogen Einschulungsuntersuchung
Einkommenserklärung zum Hortantrag
Erläuterungen zur Kostenfestsetzung
Antrag zur Aufnahme des Kindes an eine andere Schule
RÜCKSTELLUNG
Wenn Sie eine spätere Einschulung Ihres Kindes wünschen, können Sie die Zurückstellung von der Schulpflicht beantragen. Die Zurückstellung um ein Jahr kann nur genehmigt werden, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Schulaufsicht entscheidet dann über Ihren Antrag und berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Zurückstellung Ihres Kindes bis Februar 2021 einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung wahrnehmen müssen. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.