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Anmeldung der Schulanfänger 2025/26

LETZTMALIG AKTUALISIERT AM 17.09.2024

Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren, wird es 2025 eingeschult.

Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht ihres Bezirks.

(Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/)

Anmeldezeitraum:

7. Oktober bis 18. Oktober 2024
(auch Hortanmeldung)

DIE ANMELDUNG ERFOLGT IN DIESEM JAHR
AUSSCHLIEßLICH
IM O.G. ZEITRAUM VON

8.30 bis 14.00 Uhr

ODER
nach persönlicher Terminvereinbarung

(Stand: 06.09.2024)

Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?

Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender
Unterlagen möglich:
…Ihre eigenen Personalpapiere

…Geburtsurkunde des Kindes
…sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Schulbeginn 2025: Allgemeine Informationen

(Stand: 06.09.2024)

DOWNLOADS
Um die Anmeldung Ihres Kindes zügig vornehmen zu können und Ihnen damit unnötige Wartezeit zu ersparen, bringen Sie bitte folgende Formulare bereits so weit wie möglich ausgefüllt mit.
Vielen Dank!

  ANMELDEBOGEN

DER GRUNDSCHULE AM STADTPARK STEGLITZ

  Allgemeine Hinweise zur Anmeldung 2025/2026

  Hinweise – Anmeldung in eine andere Schule 2025/2026

Kurzanmerkungen: Aufnahme in eine andere Schule
Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.
Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer offenen Ganztagsschule aufgenommen.
(Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/)

  Hinweis – Vorzeitige Einschulung – Antragskind 2025/2026

  Informationen für zugezogene Eltern 2025/2026

  Entbindung von der Schweigepflicht (Kita) 2025/2026

SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG: Nach der Anmeldung
Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wann der Termin für die Untersuchung mit Ihrem Kind stattfindet.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) gestellt, erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres Kindes an dem entsprechenden Ganztagsangebot.
Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm oder der Schule in freier Trägerschaft.
(Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/)

  Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) 2025/2026

Kurzanmerkungen: Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes in der Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung teilnehmen.
Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren kostenfrei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab 1. August 2024 wahrnehmen. Sollte für die Ferienzeit eine abweichende Regelung getroffen worden sein, teilt Ihnen Ihre Schule mit, wo Ihr Kind betreut wird.
(Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/)

  Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht

Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei.

Hierfür muss bis spätestens Ende Februar 2025 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen und der Antrag auf Zurückstellung bis spätestens 28. Februar 2025 gestellt sein.

Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).

Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.

(Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/)