Wird Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren ist, wird es 2023 eingeschult.
Anmeldezeitraum:
10. Oktober bis 21. Oktober 2022
(auch Hortanmeldung)
DIE ANMELDUNG ERFOLGT IN DIESEM JAHR
AUSSCHLIEßLICH
IM O.G. ZEITRAUM VON
8.30 bis 14.00 Uhr
oder
nach persönlicher Terminvereinbarung
(Stand: 02.09.2022)
Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender
Unterlagen möglich:
…Ihre eigenen Personalpapiere
…Geburtsurkunde des Kindes
…sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Schulbeginn 2023: Allgemeine Informationen
Schulanmeldung…so geht´s
- Informationen des bezirklichen Schulamtes zur Einschulungsuntersuchung
- Plakat Schulanmeldung
DOWNLOADS
Um die Anmeldung Ihres Kindes zügig vornehmen zu können und Ihnen damit unnötige Wartezeit zu ersparen, bringen Sie bitte folgende Formulare bereits so weit wie möglich ausgefüllt mit.
Vielen Dank!
Anmeldebogen 2022
DER GRUNDSCHULE AM STADTPARK STEGLITZ
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung
Hinweise – Anmeldung in andere Schule
Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht (Kita)
Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Elternfragebogen Einschulungsuntersuchung
Einkommenserklärung zum Hortantrag
Erläuterungen zur Kostenfestsetzung
Antrag zur Aufnahme des Kindes an eine andere Schule
RÜCKSTELLUNG
Wenn Sie eine spätere Einschulung Ihres Kindes wünschen, können Sie die Zurückstellung von der Schulpflicht beantragen. Die Zurückstellung um ein Jahr kann nur genehmigt werden, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Schulaufsicht entscheidet dann über Ihren Antrag und berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Zurückstellung Ihres Kindes bis Februar 2021 einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung wahrnehmen müssen. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.