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Anmeldung der Schulanfänger 2023/24

Wird Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren ist, wird es 2023 eingeschult.

Anmeldezeitraum:

10. Oktober bis 21. Oktober 2022
(auch Hortanmeldung)

DIE ANMELDUNG ERFOLGT IN DIESEM JAHR
AUSSCHLIEßLICH
IM O.G. ZEITRAUM VON

8.30 bis 14.00 Uhr

oder
nach persönlicher Terminvereinbarung

(Stand: 02.09.2022)

Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?

Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender
Unterlagen möglich:
…Ihre eigenen Personalpapiere

…Geburtsurkunde des Kindes
…sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Schulbeginn 2023: Allgemeine Informationen


DOWNLOADS

Um die Anmeldung Ihres Kindes zügig vornehmen zu können und Ihnen damit unnötige Wartezeit zu ersparen, bringen Sie bitte folgende Formulare bereits so weit wie möglich ausgefüllt mit.
Vielen Dank!

  Anmeldebogen 2022

DER GRUNDSCHULE AM STADTPARK STEGLITZ

  Anschreiben des Schulamtes

  Allgemeine Hinweise zur Anmeldung

 Hinweise – Anmeldung in andere Schule

  Information Zuzug

  Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht (Kita)

  Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung

  Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)

  Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

 Elternfragebogen Einschulungsuntersuchung

 Einkommenserklärung zum Hortantrag

 Erläuterungen zur Kostenfestsetzung

 Antrag zur Aufnahme des Kindes an eine andere Schule

RÜCKSTELLUNG
Wenn Sie eine spätere Einschulung Ihres Kindes wünschen, können Sie die Zurückstellung von der Schulpflicht beantragen. Die Zurückstellung um ein Jahr kann nur genehmigt werden, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Schulaufsicht entscheidet dann über Ihren Antrag und berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.

Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Zurückstellung Ihres Kindes bis Februar 2021 einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung wahrnehmen müssen. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.