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LRS und Rechenschwäche

LRS bzw. Lese-Rechtschreibschwäche
(aktualisiert im Februar 2024)

In den Klassenstufen 2 und 4 werden in einem Screening am Ende eines Schuljahres die Rechtschreib- und Lesekompetenzen aller Schüler getestet.

Die Durchführung und Auswertung erfolgt über die jeweilige Deutsch-Lehrkraft.

Auffällige Ergebnisse werden an die LRS-Beauftragten weitergeleitet. Die Ergebnisse werden im Detail betrachtet, um Fördermöglichkeiten daraus abzuleiten und in einem Förderplan festzulegen.

Die Eltern werden in jedem Fall von der Deutsch-Lehrkraft informiert.

Falls ein weit unterdurchschnittliches Ergebnis vorliegt, wird gemeinsam mit den Lehrer:innen der Klasse überlegt, ob ein Nachteilsausgleich im nächsten Schuljahr sinnvoll sein könnte.

Eine mögliche Notenaussetzung ist nur über ein Antrag der Eltern möglich. Diese Maßnahme muss allerdings pädagogisch genau überlegt und gewichtet werden.

Für die Schüler der 3. Klasse, die ein unterdurchschnittliches Ergebnis bei den Testungen hatten, wird eine schulintere LRS Förderung in einer Kleingruppe angeboten. Hier wird gezielt an den Basiskompetenzen im Bereich Schreiben gearbeitet.

Am Ende der 3. Klasse werden diese Schüler in der Kleingruppe erneut getestet, um die hoffentlich erreichten Fortschritte genau zu erfassen.

In den Klassenstufen 5 und 6 werden nur die Schüler:innen getestet, die einen Nachteilsausgleich, einen Notenschutz und/oder unterdurchschnittliche Ergebnisse in dem vorherigen Jahr hatten.

Margret Bartels und Andrea Brandstädter, LRS Beauftragte

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Dyskalkulie bzw. Rechenschwäche
(aktualisiert im Oktober 2024)

Schon zum Ende des ersten Schuljahres empfiehlt es sich, Kinder mit einer eventuellen Rechenschwäche zu überprüfen und gegebenenfalls ein gezieltes Rechentraining mit ihnen durchzuführen. Oft reichen ein paar „Trainingseinheiten“, um Inhalte zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern unklar sind und zu Unsicherheiten führen. Diese finden während des Förderunterrichts in der Klasse statt.

Liegt eine getestete Dyskalkulie vor, wird das Kind von dafür ausgebildeten Lehrkräften zusätzlich zum normalen Mathematikunterricht gefördert. Ein Förderplan wird von den Dyskalkulielehrkräften gemeinsam mit den zuständigen Mathematiklehrer*innen erstellt und den Erziehungsberechtigten zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt. Beratungsgespräche werden selbstverständlich durchgeführt.

Falls die Fördermaßnahmen nicht erfolgreich sein sollten, wird gemeinsam mit den Lehrer:innen der Klasse überlegt, ob ein Nachteilsausgleich ab Klasse 3 sinnvoll sein könnte.

Eine mögliche Notenaussetzung ist nur auf der Basis der in der Schule durchgeführten Tests möglich. Die Eltern müssen den entsprechenden Antrag stellen. Diese Maßnahme muss allerdings pädagogisch genau überlegt und gewichtet werden.

Elwira Gransee und Margret Bartels