LRS bzw. Lese-Rechtschreibschwäche
Am Ende eines Schuljahres werden die Rechtschreib- und Lesekompetenzen aller Schüler der Klasse 2-5 in einem Screening getestet.
Die Durchführung und Auswertung erfolgt über die jeweilige Deutsch-Lehrkraft.
Auffällige Ergebnisse werden an die LRS-Beauftragte weitergeleitet. Die Ergebnisse werden im Detail betrachtet, um Fördermöglichkeiten daraus abzuleiten und in einem Förderplan festzulegen.
Die Eltern werden in jedem Fall von der Deutsch-Lehrkraft informiert.
Falls ein weit unterdurchschnittliches Ergebnis vorliegt, wird gemeinsam mit den Lehrer:innen der Klasse überlegt, ob ein Nachteilsausgleich eventuell sinnvoll sein könnte.
Eine mögliche Notenaussetzung ist nur über ein Antrag der Eltern möglich. Diese Maßnahme muss allerdings pädagogisch genau überlegt und gewichtet werden.
Für die Schüler der 3. Klasse
(coronabedingt muss 2021/22 auch die 4. Klasse berücksichtigt werden)
besteht die Möglichkeit einer schulinteren LRS Förderung in einer Kleingruppe.
Aus organisatorischen Gründen ist diese Förderung mit einer Stunde pro Woche auf ein Schulhalbjahr begrenzt.
Andrea Brandstädter