Liebe Eltern,
uns erreicht heute das gestern Abend an alle Schulen versandte Schreiben der Senatsbildungsverwaltung, das Aussagen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien macht.
Ich möchte Sie auf diesem Weg über die wesentlichen Inhalte informieren.
Die Senatsbildungsverwaltung teilt mit:
„Es wird jedoch in Berlin keine Verlängerung der Weihnachtsferien,
sondern schulisch angeleitetes Lernen zu Hause geben. Im Einzelnen bedeutet das eine präsenzfreie Unterrichtszeit für alle Schulen in der ersten Schulwoche nach Ferienende (04. Januar bis 08. Januar 2021). Es findet ausschließlich präsenzfreier Distanzunterricht als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) gemäß Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 statt.“
Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause kann in analoger und/oder digitaler Form organisiert werden.
„Alle Schülerinnen und Schüler müssen innerhalb dieser Woche mindestens zweimal direkt von einer Lehrkraft oder anderem schulischen pädagogischen Personal kontaktiert und im Lernen zu Hause individuell begleitet werden.“
„In der Zeit vom 04. bis 08. Januar 2021 findet nur eine Notbetreuung statt, um die sozialen Kontakte zur Infektionsvermeidung so gering wie möglich zu halten und Eltern in systemrelevanten Berufen eine qualitätsvolle Betreuung für ihre Kinder zu ermöglichen. Ein Schulmittagessen wird angeboten. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich in Anspruch nehmen. Eine Liste der beruflichen Tätigkeiten, aus der die Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung hervorgeht, ist diesem Schreiben beigefügt.“ (…siehe Anhang…)
„Die Notbetreuung umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 die Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind.
Für die anderen Jahrgangsstufen umfasst die Notbetreuung in der Regel die Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Die erweiterte Notbetreuung kann auch bei einer grundsätzlichen Anspruchsberechtigung auf Notbetreuung nur in Absprache mit der Schule in Anspruch genommen werden.„

LASSEN SIE UNS BITTE SCHNELLSTMÖGLICH WISSEN, OB SIE DIE NOTBETREUUNG IN ANSPRUCH NEHMEN MÜSSEN.
EIGENERKLÄRUNG NOTBETREUUNG
SYSTEMRELEVANTE BERUFSGRUPPEN NOTBETREUUNG
Für Ihre Rückmeldung bis spätestens kommenden Dienstag, 15.12.2020 (Schulbeginn!), benutzen Sie bitte die o.a. Eigenerklärung.
Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis!
Wir bereiten uns auch auf ein weiteres denkbares Szenario vor:
Möglicherweise wird es eine kurzfristige politische Entscheidung geben, den angekündigten Lockdown bereits ab kommenden Mittwoch, 16.12.2020, umzusetzen.
Deshalb möchte ich all diejenigen, die auf eine Notbetreuung angewiesen sind, bitten, auch diesen Zeitraum in ihre Überlegungen und die damit verbundene Rückmeldung per Eigenerklärung einzubeziehen.
Nutzen Sie bitte gegebenenfalls für Ihre Anmerkungen die Rückseite des Formulars.
Sollte der Lockdown bereits ab 16.12.2020 in Kraft treten, wird es ausschließlich eine Notbetreuung in den Weihnachtsferien geben!
Es wird verständlicherweise viele Fragen und individuell zu berücksichtigende Umstände geben…ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns auch dieses Mal gemeinsam gelingen wird, gute Lösungen im Interesse unserer Schüler*innen zu finden.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende
sowie einen schönen 3. Advent
und verbleibe mit vielen weihnachtskugeligen Grüßen
Matthias Meyer