Hort-Elternbrief Nr. 2
Liebe Eltern der Kinder
im Hort am Stadtpark,
nun liegt eine Woche der Notbetreuung aufgrund der Corona-Krise hinter uns.
Gemeinsam mit Schulleitung und Lehrkräften haben wir uns gut organisiert und gehen besonnen mit den Einschränkungen um.
Wie in der regulären Schulzeit sind die Betreuungszeiten innerhalb der NOTBETREUUNG für Schulkinder ohne Hortbescheid von 7:30 Uhr – 13:30 Uhr und für alle Schulkinder mit Hortbescheid von 6:00 – 18:00 Uhr möglich.
Bitte denken Sie dafür unbedingt an die ausgefüllte Selbsterklärung, gerne mit Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Zur Erinnerung:
„Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung“
(Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.906919.php)
Telefonisch erreichen Sie mich von ca. 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr unter 93 95 34 25.
Bitte melden Sie sich bei mir für etwaige Fragen.
Bleiben Sie weiterhin gesund und munter,
herzliche Grüße
Petra Schuler
Hortleitung/Koordinatorin
Hort-Elternbrief
Liebe Eltern der Kinder im Hort am Stadtpark,
wie Sie bereits wissen, werden ab Dienstag, 17 März 2020 alle Schulen aufgrund der aktuellen Lage im Land Berlin geschlossen.
Es wird auch an unserer Schule eine Notbetreuung organisiert für Kinder, deren Eltern bestimmten Berufsgruppen, sog. systemrelevanten in den Bereichen Gesundheit/Pflege und öffentliche Sicherheit angehören.
In einer Pressemitteilung vom Regierenden Bürgermeister vom 15.03.2020 heißt es:
„Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung“
(Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.906919.php)
Die Not-Betreuungszeiten sind für alle Hortkinder wie gewohnt von 6:00 – 18:00 Uhr möglich.
Bitte bringen Sie entsprechend einen Nachweis Ihres Anspruches mit, entweder vom Arbeitgeber oder in einer Selbsterklärung, in der Sie bestätigen, dass Sie a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind einrichten können. Es soll demnächst ein verwendbares Muster dafür geben, welches ich Ihnen gerne aushändige, sobald ich es habe. Vorab nehmen wir gerne Ihr geschriebenes.
Des Weiteren finden ab sofort keine Schülerfahrten mehr bis Juli 2021 statt. Dies betrifft leider auch unsere geplante Hortreise in den Osterferien, diese habe ich abgesagt. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand sollen alle Stornokosten von der Senatsverwaltung übernommen werden. Ich bitte um Geduld bis zur endgültigen Klärung.
Mit den besten Wünschen für unser aller Gesundheit, herzlichst
Petra Schuler
Hortleitung/Koordinatorin
CORONA-Update / 15.03.20 / 14.00 Uhr
Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben.
Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können.
Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
(Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.906919.php)