ELTERN-INFORMATIONEN ZUM START DES 2. SCHULHALBJAHRES
Sehr geehrte Frau Becker, lieber GEV-Vorstand, liebe Eltern,
vor gut einer Woche beendeten wir das erste Schulhalbjahr. Schüler:innen der Jahrgänge 3 bis 6 erhielten am 28. Januar 2022 ihre Zeugnisse und auch unsere Jüngsten freuten sich auf den Start der Winterferien. Ich hoffe sehr, dass Sie ein paar schöne schulfreie Tage miteinander verbringen konnten…bei guter Gesundheit, im Kreis lieber Menschen.
Es war auch eine Woche, in der Berlins Schulen neue Vorgaben der Bildungsverwaltung erreichten. Sie wurden von mir stets zeitnah darüber informiert.
Zum Start in das 2. Schulhalbjahr am morgigen Montag möchte ich Ihnen die wichtigsten Neuregelungen und Vorgaben sowie einige, ausschließlich unseren Schulstandort betreffende, Informationen mitteilen:
1. Der Schulbetrieb startet am 7. Februar 2022 nach Stundenplan. Die Präsenzpflicht bleibt bis zum 28. Februar 2022 aufgehoben.
Das vollständige Schreiben der Senatsbildungsverwaltung („Aussetzung der Präsenzpflicht – ergänzende Hinweise“) wurde Ihnen mit Mail vom 01.02.22 übermittelt.
Noch einmal weise ich auf folgende Vorgaben hin:
Das Aussetzen der Präsenzpflicht ist schriftlich und spätestens am Beginn des Schultages durch die Erziehungsberechtigten anzuzeigen. Der Aussetzungszeitraum muss mindestens eine Schulwoche umfassen.
Schulaufgaben, die von der Schule für die Bearbeitung für zu Hause bereitgestellt werden, müssen erledigt werden.
Schüler:innen haben sich selbst proaktiv darüber zu informieren, welche Unterrichtsinhalte in ihrer Abwesenheit vermittelt werden und damit (auch) Gegenstand von Leistungsüberprüfungen werden (können).
2. Mit Schreiben der Senatsbildungsverwaltung vom 4. Februar 2022 wurden wir alle zeitgleich über das ab morgen in Berlins Schulen umzusetzende TEST-TO-STAY-Verfahren informiert.
Das Schaubild fasst die wichtigsten Verfahrensschritte für die Betroffenen kurz und knapp zusammen. Es dient Ihrer Orientierung und hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine wichtige Ergänzung zu dem aus meiner Sicht selbsterklärenden Schaubild:
In einigen Fällen, davon gehen wir aus, wird von der Option Gebrauch gemacht werden, wonach ein Freitesten nach fünf Tagen in der Schule erfolgen kann. Das Kind kann erst dann zur Klasse dazustoßen, wenn der dafür notwendige (Frei-)Test negativ ist. Dieses Freitesten wird bei uns von dem aufsichtführenden Personal stets separat von der Lerngruppe organisiert. In diesem Zusammenhang wäre es sehr sinnvoll und wünschenswert, wenn das betroffene Kind bereits vor Rückkehr in die Schule einen Test außerhalb der Schule durchgeführt hat und nur dann zurückkehrt, wenn dieser Test bereits negativ ist.
3. Am heutigen Sonntag testen sich bitte ALLE Schüler:innen.
Das Ergebnis legen Sie bitte Ihrem Kind mit der Ihnen übermittelten Befundmitteilung in die Schulmappe.
Der Passus „An die Erziehungsberechtigten“ im unteren Drittel des Schreibens ist nicht mehr aktuell! Uns wurde leider kein aktualisiertes Formular zur Verfügung gestellt.
Die Konsequenzen im Fall einer positiven Testung finden Sie im Schaubild.
Die folgenden zwei Schulwochen – beginnend am morgigen Montag – testen sich unsere Schüler:innen täglich. Diese Vorgabe ist auch von dem Schulpersonal umzusetzen. ABER: Vollständig Geimpfte und Genesene sind dazu nicht verpflichtet. Ich wünsche mir sehr, dass wir alle – Schüler:innen und das gesamte Schulpersonal – die tägliche Testung bis einschließlich 18. Februar 2022 durchführen. Ich richte daher meinen Wunsch bzw. meine Bitte an alle vollständig Geimpften und diejenigen, die zur Zeit als genesen gelten: Nehmen bitte auch Sie an der täglichen Schnelltestung während der nächsten zwei Schulwochen teil!
4. Schüler:innen, die am heutigen Sonntag, dem 6. Februar 2022, einen positiven Schnelltest haben, werden die Schule erst ab 14.02.22 besuchen können; vorausgesetzt, sie legen einen negativen Schnelltest bzw. PCR-Befund vor.
5. „Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen. Eine Quarantäneanordnung kann nur vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen werden.“ (Quelle: Schreiben SenBJF v. 04.02.22)
6. Die Ferienbilanz (nach alter Regelung: gemeldete PCR-Befundmeldungen) finden Sie aktuell auf unserer Homepage. Ich werde Sie weiterhin am Ende der Schulwoche (in der Regel freitags) darüber in Kenntnis setzen, wie unsere Gesamtsituation, aufgeschlüsselt nach den Jahrgangsstufen, an unserer Schule ist. In der Vergangenheit wurden ausschließlich Schüler:innen erfasst, die im PCR positiv waren…das Meldeverfahren hat sich mit o.g. Schreiben der SenBJF verändert. Ab sofort werden die im Schnelltest positiven Kinder statistisch erfasst.
7. Unsere Schule erhält weitere Luftfilter. 17 Luftreinigungsgeräte der Firma AIR8 wurden uns für den Zeitraum nach den Winterferien avisiert. Ein exaktes Lieferdatum ist noch nicht benannt.
8. Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde aktualisiert (Stand 01.02.2022).
Sie finden Sie hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
9. Nahezu alle bestellten Corona-Sachmittel zur Unterstützung und besonderen Förderung unserer Schüler:innen wurden zwischenzeitlich geliefert.
10. Das Sekretariat wird voraussichtlich auch in der kommenden Schulwoche noch nicht wieder besetzt sein. Den aktuellsten Sachstand finden Sie stets auf der Startseite unserer Homepage. Wenn Sie dort keine Information finden, ist das Büro in der Regel während der bekannten Bürozeiten besetzt.
11. Zeugnisse, die am letzten Schultag vor den Ferien nicht ausgegeben wurden, werden in Anbetracht des vermutlich unbesetzten Büros durch die Klassenleitung/Co-Klassenleitung überreicht. Bitte terminieren Sie sich im Bedarfsfall mit dieser.
12. Mit dem Start in das 2. Schulhalbjahr erhalten wir personelle Verstärkung:
HERZLICH WILLKOMMEN, liebe Frau Kolter und liebe Frau Schuhwerk!
Unsere Personalausstattung ist nach wie vor nicht zu 100 Prozent gedeckt. Aus diesem Grund bemühe ich mich intensiv um Einstellung einer PKB-Lehrkraft.
Ich hoffe sehr, Ihnen in Kürze weitere „Verstärkung“ melden zu können.
13. Die innerhäusige Baumaßnahme (Ausbau des Digitalnetzwerks) ist leider noch nicht beendet. Der aktuelle Stand: Am 16. Februar 2022 findet die Abnahme durch den TüV statt. Für die sich daran anschließende Mängelbeseitigung hat die Firma knapp 14 Tage Zeit.
Spätestens am 1. März 2022 sollen alle Arbeiten abgeschlossen und der Bautrupp weitergezogen sein. Daumen drücken!
14. Die Arbeiten auf dem Schulhof schreiten nur langsam voran; insbesondere im Bereich des sog. „Schlauchs“. Dieser wird bis auf Weiteres nicht nutzbar sein und daher weiterhin gesperrt bleiben müssen. Nach wie vor ist der Übergang zur Sporthalle durch das bekannte Schleusensystem möglich.
15. Hinter unserer Sporthalle entsteht ein „grünes Klassenzimmer“. Nach Aussage des Architekten sollte das Ende Januar 2022 fertiggestellt sein. Gestern wurde mit den notwendigen Arbeiten in diesem Bereich begonnen. Auf Nachfrage erhielt ich zur Antwort, dass die Maßnahme in sechs Wochen beendet sein soll. Das heißt: Mitte/Ende März.
16. Ab sofort ist im sog. „Regieraum“ unserer Sporthalle eine Fundkiste. Während des Sportunterrichts Liegengebliebenes und nicht eindeutig Zuzuordnendes wird dort hineingelegt.
Sollte Ihr Kind bzw. Sie Sachen (Ihres Kindes) suchen, sprechen Sie bitte die Sportlehrkraft direkt an.
17. Die Arbeiten im Kunst- und Werkraum sind abgeschlossen. Am kommenden Montag findet ein Vorort-Termin zur Abnahme statt. Notwendige Restarbeiten können m.E. im laufenden Betrieb organisiert werden. Ich freue mich sehr, die Nutzung ab voraussichtlich Dienstag wieder freigeben zu können – vorausgesetzt, am Montag wird kein schwerwiegender Mangel gefunden.
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Ich…Sie…wir alle hoffen sehr, dass die Fallzahlen schon ganz bald deutlich abnehmen werden. Wir alle hoffen und wünschen uns die Rückkehr zu einem „normalen“ Schulbetrieb. Vermutlich wird es noch einige Wochen dauern…vermutlich müssen und werden wir weiterhin offene Fragen aufgrund uneindeutiger bzw. den Einzelfall nicht beachtender Vorgaben miteinander besprechen. Das werden wir…so, wie wir es in der Vergangenheit auch taten…und in der Regel vernünftige und zumeist gute Lösungen fanden.
Allerdings, – und das muss uns auch allen bewusst sein – wir werden rechtliche Vorgaben der Verwaltung nicht ändern können…wir werden uns danach richten müssen. Und das werden wir.
Stets mit dem fürsorglichen Blick auf unsere Schüler:innen und dem eigenen Anspruch, die Dinge gut zu machen…für die uns Anvertrauten…und uns selbst.
Wir geben unser Bestes…wie immer.
Auch im 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/22…exakt zwei Jahre nach Beginn der Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Schulbetrieb.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Meyer