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Neue Kollegin!

Am heutigen Montag, 15.01.2018,
begrüßen wir ganz herzlich eine
neue Lehrerin
in unserem Kollegium:

„Liebe Frau Repetzky,
wir heißen Sie im Kreis der Schulgemeinschaft der
Grundschule am Stadtpark Steglitz
ganz herzlich willkommen!“

Augen auf beim Uhrenkauf!

Beachten Sie bitte den Hinweis der Bundesnetzagentur zum Thema „Kinderuhren mit rechtswidriger Abhörfunktion“!

Verbraucherinformation zu Kinderuhren mit Abhörfunktion

Es gibt eine große Anzahl von Anbietern auf dem deutschen Markt, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5-12 Jahren. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion. Neben einer Vielzahl zulässiger Funktionen wie u. a. der Ortungsfunktion, die es dem Nutzer der zur Uhr gehörigen App ermöglicht zu kontrollieren, wo sich der Träger der Uhr gerade befindet, verfügen diese Kinderuhren zusätzlich über eine (verbotene) Abhörfunktion. Mit dieser Funktion kann der App-Nutzer durch Eingabe einer beliebigen Telefonnummer in der App bestimmen, dass diese Telefonnummer unbemerkt die Umgebung und die Gespräche des Uhrenträgers abhören kann.

Warum sind diese Uhren verboten?

Kinderuhren mit einer Abhörfunktion sind verbotene Sendeanlagen nach § 90 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG).

Nach § 90 TKG ist es verboten, Sendeanlagen u.a. zu besitzen oder zu vertreiben, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören. Die Kinderuhren mit Abhörfunktion sind sendefähig, da sie über eine eigene SIM-Karte verfügen. Die Sendeanlage ist mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (Kinderuhr) verkleidet.

Aufgrund der oben beschriebenen Möglichkeit, dass die Uhr sich unbemerkt vom Träger und dessen Gesprächspartnern mit einem Handy verbinden lässt und somit ein Mithören ermöglicht, ist die Uhr zum Abhören geeignet und bestimmt.

Wie kann ich erkennen, dass meine Uhr vom Verbot betroffen ist?

Ob Ihre Uhr betroffen ist, können Sie daran erkennen, dass in der Bedienungsanleitung Ihrer Uhr etwa beschrieben wird, dass diese über eine sog. „Monitorfunktion“ verfügt. Häufig wird beschrieben,ndass die Uhr ein „Mithören“ erlaubt.

Auch in der App selbst finden sich dieselben Hinweise wie in der Bedienungsanleitung. Die App fordert den Nutzer auf, eine „Monitorrufnummer“ einzugeben.

Was muss ich tun, wenn meine Uhr verboten ist?

Eltern wird geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann und noch andere Informationen, finden Sie unter:

www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras.

Haben Sie noch Fragen?

Sie erreichen uns elektronisch unter spionagegeraete@bnetza.de und telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter 030 22 480 500.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

Tolle Schachspiele…

…von allen Teilnehmer*innen unserer Schule im überfüllten Spielsaal des Max-Planck-Gymnasiums in Mitte.

Unter den 59(!) teilnehmenden Schulen setzten sich wie erwartet diejenigen am Ende durch, die mit ihren Vereinsspielern antraten.

Vielen Dank an Herrn Schäfer und Frau Yuen für die Begleitung und Betreuung aller Stadtparker*innen!

Die Ergebnisse sind in Kürze unter www.schulschachberlin.de einzusehen.

M. Oberthür (Leiter der Schach-AG)

Schulschachmannschaft der Grundschule am Stadtpark Steglitz

Erstaunlich schnell…

…arbeitete sich die Baumfräse am heutigen Mittwoch (10.01.2018) von Baumstumpf zu Baumstumpf.

Die dadurch entstandenen Löcher wurden sofort verfüllt und verdichtet, so dass sich unsere Stadtparker*innen gefahrlos den kurzfristig abgesperrten Bereich schnell zurückerobern konnten.

Die lärmenden Tätigkeiten fanden noch am heutigen Tag ihren Abschluss; notwendige kleinere Nacharbeiten werden ggf. am Folgetag ausgeführt.

M. Meyer

Baumfräse kommt!

Nachdem alle für den Turnhallenabriss notwendigen Baumfällungen noch vor Weihnachten durchgeführt wurden, ist für Mittwoch, den 10. Januar, die Entfernung  der Baumstümpfe geplant.

Der Einsatz der Baumfräse wird deutlich hörbar sein.

M. Meyer

Nächste Sitzung unseres Fördervereins!