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Freiwilliges Wiederholen

Liebe Eltern,

mit Blick auf mögliche negative Auswirkungen der Pandemie auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler ist das Berliner Schulgesetz geändert worden:  Ein freiwilliges Wiederholen der Jahrgangsstufe kann auf Antrag der Eltern ermöglicht werden. Seit gestern Nachmittag wissen wir nun auch, wie in diesem Fall formal zu verfahren ist.

Die Vorgaben der Senatsbildungsverwaltung sehen Folgendes vor:

Bis zum 13.04.2021:
Die Erziehungsberechtigten beantragen für ihr Kind bei der Schulleitung schriftlich die freiwillige Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe und begründen dies.

Bis zum 26.04.2021:
Die Schule führt verpflichtend Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten durch.

Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 1 war und ist nach wie vor nicht möglich!

Gestatten Sie mir dazu einige persönliche Anmerkungen:

Ein Jahr „Schule unter Pandemiebedingungen“ bedeutete u.a. mehrere Monate Verzicht auf den gewohnten Präsenzunterricht im Klassenverband und die Umstellung auf Distanzlernen zu Hause, nicht selten in digitaler Form. Wir mussten uns alle immer wieder neu auf sich verändernde Rahmenbedingungen einstellen; zuletzt galt es das Wochenwechselmodell zu organisieren.

Sowohl für Ihr Kind, als auch für Sie selbst – aber auch für das Kollegium – waren und sind das ganz besondere Herausforderungen. Zumeist gelang es uns, diese gemeinsam gut zu bewältigen.

Durch die Änderung des Schulgesetzes versucht die Politik die Sorgen einiger Eltern aufzufangen. Einmalig für das Schuljahr 2020/21 wurde eine Gesetzesänderung zur Wiederholung einer Klassenstufe erlassen.

Mein Wunsch: Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Kind die Klasse wiederholen zu lassen, besprechen Sie das bitte unbedingt vorher mit der Klassenleitung.

Orientieren Sie sich stets an der Frage, ob sich die Situation Ihres Kindes durch den Wechsel der Klasse tatsächlich grundlegend verbessern wird. Ist es wirklich sinnvoll, den gewohnten Sozialverband freiwillig zu verlassen?

Organisatorisch muss bei einer Vielzahl an Wiederholungswünschen sehr genau geschaut werden, ob die (Schul-)Platzkapazitäten ausreichend sind. Eine bereits volle Klasse kann keine weiteren Kinder aufnehmen. Unter Umständen müsste sogar ein Platz an einer anderen Schule gefunden werden. Ebenso wird es nicht möglich sein, sich eine bestimmte Klasse – damit verbunden auch eine bestimmte Klassenleitung – auszuwählen.

Einer Wiederholung der Klasse ist stets eine gute Beratung, das Abwägen der Vor- und Nachteile sowie die möglichen Konsequenzen voranzustellen. Es ist eine bedeutsame Entscheidung. 

Ich bin mir sicher, dass wir schulintern in den jeweiligen Jahrgangsstufen ein gutes Konzept erarbeitet haben, das unter Berücksichtigung der pandemischen Bedingungen alle notwendigen pädagogischen Entscheidungen enthält. Diese Konzepte werden kontinuierlich fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Differenzierungsmaßnahmen, die die verschiedenen Lebens- und Lernbedingungen sowie die unterschiedlichen Lernzuwächse unserer Schüler*innen beachten, sind Bestandteil dieser Konzepte.

Alle Kolleg*innen engagieren sich in herausragender Weise für Ihr Kind!
Vertrauen Sie ihnen!

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Matthias Meyer

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