…der Länder mit der Bundeskanzlerin
vom 25. November 2020
Liebe Eltern, mit Schreiben vom 27.11.2020 (Eingang: 30.11.2020) informiert die Senatsbildungsverwaltung:
„In allen Bezirken mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gilt in allen Stufen des Stufenplans die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkten wie folgt: In der Schule besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen auch im Unterricht und in der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung. Auf den Freiflächen des Schulgeländes gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“
Hinweis: Die o.s. Anordnung ist rechtsverbindlich und befristet für den Zeitraum 07.12.2020 bis 08.01.2021 .
Weiter heißt es in dem Schreiben:
„Die Durchführung von Schülerfahrten und internationalem Austausch ist bis zu den Osterferien 2021 untersagt.“
(Quelle: Auszüge aus einem Schreiben der Senatsbildungsverwaltung v. 27.11.2020)
Matthias Meyer