Liebe Eltern,
den Abschluss dieser sehr ereignisreichen und von Besprechungen sowie Telefonkonferenzen durchzogenen Woche bildete gestern eine Zusammenkunft, die es in dieser Form so noch nicht an unserer Schule gegeben hatte: Es trafen sich die Erweiterte Schulleitung mit der GEV-Vorsitzenden und dem Leitungsteam unserer Schule.
Es galt eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Vorgaben der Senatsbildungsverwaltung zum Thema „Selbsttestung der Schüler:innen in der Schule“ vorzunehmen und die sich daraus ableitenden organisatorischen Schritte miteinander abzustimmen.
Wir müssen bedauerlicherweise Folgendes zur Kenntnis nehmen:
Der Senat hält trotz massiver Einwände daran fest, dass die beschlossene Selbsttestung aller Berliner Schüler:innen am Ort Schule beginnend ab nächster Woche durchgeführt werden muss.
Am morgigen Sonntagabend, dem 18. April 2021, wird die 9. Änderung der Schulhygieneverordnung (kurz: Schul-Hygiene-Covid-10-VO) in Kraft treten. Erst damit schafft die Senatsbildungsverwaltung wenige Stunden vor dem Schulstart am darauffolgenden Montag die notwendige Rechtsgrundlage, um die beschlossenen Vorgaben rechtssicher umzusetzen.
Auf eine einfache Formel reduziert bedeutet die neue Vorgabe:
Ohne Test keine Schule!
Die Härtefallregelung gilt mit heutigem Stand und nach Aussage unserer bezirklichen Schulaufsicht ausschließlich für Schüler:innen mit bestimmtem sonderpädagogischen Förderbedarf. In dem Schreiben der Oberschulrätin Waldschütz heißt es weiter: „Wenn Eltern den Selbsttest aus anderen Gründen ablehnen, können sie eine Bescheinigung über einen negativen Test durch eine Teststelle (Apotheke, Testzentrum) vorlegen.“
Die Vorsitzende des Bezirkselternausschusses hatte kürzlich eine Information weitergeleitet, aus der hervorgeht, dass ein Härtefall unabhängig von „besonderen Förderbedarfen“ beantragt werden könne. Die Schulaufsicht verneint das. Wir warten auf eine offizielle Klarstellung.
Einmal tief durchatmen…innehalten…Gedanken und Emotionen sortieren.
Nein! Wir, d.h. nahezu alle Pädagog:innen der Grundschule am Stadtpark Steglitz, sind mit diesen Vorgaben und den unklaren, zum Teil sehr schwammigen Handlungsanweisungen nicht einverstanden! Wir hätten uns sehr gewünscht, dass unserer und der Argumentation all derer, die sich nicht gegen das Selbsttesten grundsätzlich, sondern gegen den Ort und die damit verbundenen Konsequenzen aussprechen, mehr Gehör geschenkt worden wäre. Wir hätten es begrüßt, diese Anordnung einer vorherigen Prüfung durch die verantwortlichen Menschen zu unterziehen, die in der Praxis für deren Umsetzung zu sorgen haben.
Und: Es fehlt leider der so wichtige „Blick vom Kind aus“…nicht nur, aber insbesondere für unsere Grundschulkinder!
Auch der letzte, beinahe verzweifelte Versuch einiger Steglitzer Grundschulen, während der gestrigen Schulleitersitzung für einen mindestens einwöchigen Aufschub der Umsetzung dieser Vorgabe zu werben, wurde nur wohlwollend zur Kenntnis genommen… Dringend notwendige Zeit, um noch viele offene Fragen zu klären, fehlt… unnötiger und nachvollziehbarer Ärger ist nun vorprogrammiert.
Unsere Schulaufsicht teilte uns gestern mit, dass es „in Kürze“ einen Fragenkatalog „Testungen“ von der Senatsverwaltung, eine sogenannte FAQ (frequently asked questions: Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen, häufig auftretenden Problemen), geben wird. Warum das erst nach dem Start am kommenden Montag zur Verfügung gestellt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wir haben versucht, in einem schulinternen Handlungsleitfaden viele Dinge zusammenzufassen, die ab kommender Woche für unsere Schule von Bedeutung sein werden. Die Zusammenstellung finden Sie auch auf der Homepage.
Gestatten Sie mir abschließend einige persönliche Worte:
Trotz unseres sehr deutlichen hör- und lesbaren Protestes, der auch in der Senatsbildungsverwaltung angekommen ist, werden wir die Vorgaben ab nächster Woche umsetzen! Bestmöglich! Denn wir sind Pädagog:innen. Wir wissen um unseren Auftrag und sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir werden unsere eigenen Sorgen, Ängste und Bedenken sortieren, für den Moment zur Seite schieben…und dafür Sorge tragen, dass uns unsere eigenen Emotionen nicht im Weg stehen werden, um das Beste zu geben…für Ihre Kinder…unsere Schüler:innen. Darauf können Sie vertrauen!
All denjenigen, die uns nun laut zurufen, das sei inkonsequent entgegnen wir:
Am Ende aller Überlegungen steht: Es geht um unsere Schüler:innen! Nichts darf auf ihrem Rücken ausgetragen werden! Sie sollen niemals die Leidtragenden sein! Sie sind es bereits in vielerlei Hinsicht… Die Welt ist so sehr aus den Fugen geraten, das spüren unsere Kinder deutlich. Ihre Schulwelt war seit März 2020 und ist bis heute eine ziemlich verlässliche Konstante. Ein Ort, den sie fast alle sehr gern aufsuchen. Das soll so bleiben!
Unser Protest wird fortgesetzt; auf eine Art, die nicht das Wohl unserer Schüler:innen beeinträchtigen wird! Seien Sie versichert!
Eine Randnotiz für Sie zur Kenntnis: Für den Fall eines beharrlichen Widerstands, z.B. im Sinne der Verweigerung der Aufsichtsführung während der Selbsttestungen, drohen den Kolleg:innen sogar dienstrechtliche Konsequenzen.
Um letzte organisatorische Dinge klären zu können, starten wir mit der Selbsttestung an unserem Schulstandort am kommenden Dienstag, dem 20. April 2021.
Fragen, die konkret unsere Schule betreffen, richten Sie bitte stets an die Klassenleitung Ihres Kindes; Ihre Fragen, Anregungen oder Ihren grundsätzlichen Unmut im Zusammenhang mit der Vorgabe, diese politische Entscheidung umsetzen zu müssen, richten Sie bitte auf direktem Weg an die Senatsbildungsverwaltung.
Ich bin mir sicher, dass wir auch dieser Herausforderung gemeinsam besonnen und vernünftig begegnen werden und zusammen dafür Sorge tragen, dass unsere Kinder nach wie vor gern in ihre Schule gehen.
Daran halte ich fest…
Bleiben Sie gesund!
Matthias Meyer 17. April 2021